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   VGH Bayern, 23.08.2016 - 21 C 16.325   

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https://dejure.org/2016,34319
VGH Bayern, 23.08.2016 - 21 C 16.325 (https://dejure.org/2016,34319)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.2016 - 21 C 16.325 (https://dejure.org/2016,34319)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 2016 - 21 C 16.325 (https://dejure.org/2016,34319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Einfache Beiladung eines subplanenden Ingenieurbüros anlässlich einer Verwaltungsstreitsache über die Rückforderung von Fördermitteln

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 TJ 262/04

    Beiladung im Baunachbarprozess

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 21 C 16.325
    Im Fall der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Beiladungsantrags trifft das Beschwerdegericht eine eigene Ermessensentscheidung und ist nicht auf die Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung beschränkt (HessVGH, B.v. 22.3.2004 - 9 TJ 262/04 und BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 C 15.1263 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 C 15.1263

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beiladung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 21 C 16.325
    Im Fall der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Beiladungsantrags trifft das Beschwerdegericht eine eigene Ermessensentscheidung und ist nicht auf die Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung beschränkt (HessVGH, B.v. 22.3.2004 - 9 TJ 262/04 und BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 C 15.1263 - jeweils juris).
  • VG München, 20.02.2017 - M 16 K 15.4979

    Erfolgloser Antrag auf (einfache) Beiladung

    Dabei ist zu prüfen, ob der Beiladungszweck im konkreten Fall die Beiladung nahe legt (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8).

    Es ist sachgerecht, den Kreis einfach Beigeladener grundsätzlich zu begrenzen (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 9).

  • VG Berlin, 15.01.2021 - 3 L 301.20

    Durchführung zusätzlicher Prüfungen im Rahmen der Deutschen Internationalen

    Dabei ist zu prüfen, ob der Beiladungszweck im konkreten Fall die Beiladung nahelegt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. August 2016 - 21 C 16.325 -, Rn. 8, juris).
  • VGH Bayern, 06.07.2017 - 22 C 17.639

    Verwertungsgesellschaft als Beigeladene

    Hierbei wird wohl überwiegend angenommen, dass das Beschwerdegericht über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiladung nach eigenem Ermessen entscheidet, ohne auf die Nachprüfung des Ermessens der Vorinstanz beschränkt zu sein (BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 31.1.2012 - 1 C 11.3033 - juris Rn. 10 m.w.N.; OVG NW, B.v. 29.8.2016 - 4 E 409/16 - juris Rn. 6, OVG NW, B.v. 3.8.2015 - 13 E 513.15 - juris Rn. 10; Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 65 Rn. 169; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 65 Rn. 13; offen gelassen vom SächsOVG, B.v. 13.2.2017 - 1 E 4.17 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.1856

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten (einfachen) Beiladung

    Dabei kann offenbleiben, ob das Beschwerdegericht im Rahmen seiner Entscheidung eigenes Ermessen ausübt (so etwa BayVGH, B.v. 19.5.2022 - 23 C 22.1156 -, juris Rn. 7; B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3; B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8; B.v. 18.8.2015 - 15 C 15.1263 - juris Rn. 9; jeweils m.w.N.) oder - mit der Überlegung, dass der Devolutiveffekt im Ergebnis nur einen Zwischenstreit betreffend die Beiladung betrifft, die zugrundeliegende Verwaltungsstreitsache aber nach wie vor, nach Abschluss der Beschwerdeverfahrens, erstinstanzlich zu entscheiden ist - auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt ist (und damit dem Rechtsmittelgericht erst ab Anhängigkeit der zugrundeliegenden Verwaltungsstreitsache in der Rechtsmittelinstanz eigenes Beiladungsermessen zusteht).
  • VGH Bayern, 02.11.2017 - 9 C 17.1804

    Ablehnung einer Beiladung

    Zwar trifft im Fall der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Beiladungsantrags das Beschwerdegericht eine eigene Ermessensentscheidung und ist nicht auf Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG München, 18.10.2021 - M 31 K 21.5179

    Beiladung, Antrag (abgelehnt)

    Zu prüfen ist dabei, ob der Beiladungszweck im konkreten Fall die Beiladung nahelegt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG München, 19.07.2021 - M 31 K 21.3262

    Beiladung, Antrag (abgelehnt)

    Zu prüfen ist dabei, ob der Beiladungszweck im konkreten Fall die Beiladung nahelegt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - 2 O 21/17

    Beiladung eines Dritten bei Klage auf Anschluss an die Kanalisation

    Im Fall der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Beiladungsantrags trifft das Beschwerdegericht eine eigene Ermessensentscheidung und ist nicht auf die Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung beschränkt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 03.08.2015 - 13 E 513/15 -, a.a.O., RdNr. 10; BayVGH, Beschl. v. 23.08.2016 - 21 C 16.325 -, juris RdNr. 8; Bier, in: Schoch/Scheider/Bier, VwGO, 32. EL Oktober 2016, § 65 RdNr. 32).
  • VG Augsburg, 28.02.2023 - Au 6 K 22.2060

    Fakultative Beiladung, Steuerberater als prüfender Dritter im

    Schließlich kann der Kläger auch ohne Beiladung eine Unterbrechung einer Verjährung etwaiger Ansprüche im Zivilrechtsweg und ohne Beiladung erreichen (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 21 C 16.325 -BeckRS 2016, 106554 Rn. 6, 9).
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